Asbest

Was ist Asbest?

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende faserförmige Silikatminerale. Sie wurden z.B. in Zementfassadenverkleidungen, Bodenplatten (Floor-Flex-Platten), Zementrohre verbaut. Bei Asbestzementprodukten sind die Fasern relativ fest gebunden und werden erst bei Verwitterung und oder mechanischer Zerstörung freigesetzt.

Besonders gefährlicher ist schwach gebundener Asbest. Eine altersbedingte Zersetzung und oder mechanische Verletzung führt zur Kontamination der Raumluft. Schwach gebundener Asbest wurde z.B. als Spritzasbest (Brandschutz), als Matten oder Platten zur Wärmeisolierung, als Leichtbauplatten und als Dichtungen in elektrischen Geräten zugegeben.

 

Asbest macht krank

Asbest gehört zu dem beim Menschen nachgewiesenen krebserregenden faserförmigen Stäuben. Das Einatmen der unsichtbaren, lungengängigen Fasern kann Asbestose, Lungenkrebs oder Rippenfelltumore (maligne Mesotheliom) verursachen.

 

Asbest ist verboten

Das Verwenden und in den Verkehr bringen von Spritzasbest ist seit 1979 verboten, die meisten anderen schwach gebundenen Asbestprodukte seit 1986. Letzte Übergangsfristen für einzelne festgebundene Asbestprodukte endeten 1993.

 

Sicherstellung und Sanierung

Verdächtige Materialien können mittels Materialprobe oder Abdruckprobe im Labor untersucht werden. Raumluftuntersuchungen auf Asbest werden hauptsachlich zur Kontrolle des Sanierungserfolgs (Freimessung) oder zur Statusmessung eingesetzt. Die Untersuchung erfolgt nach VDI-Richtlinie 3492.

 

Asbest-Analyse

Bei der Raumluftuntersuchung auf Asbest wird ein definiertes Luftvolumen (8l/min) durch einen goldbedampften Kernporenfilter gesaugt und die Fasern mit Hilfe eines Rasterelektronenmikroskops ausgezählt. Weiterhin erfolgt die Bestimmung der Elementzusammensetzung (energiedispersives Röntgenspektrometer- EDX)

 

Die Freigabe des Sanierungsbereichs darf nur dann erfolgen, wenn die Asbestfaserkonzentration weniger als 500 Fasern/ m^3 Luft beträgt.

 

Beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien im Rahmen von ASI Maßnahmen ist größte Sorgfalt bei der Planung und Ausführung gefordert. Diese sollten deshalb nur von akkreditierten Fachleuten, wie z.B. der Innenraumhygiene Bochum, durchgeführt werden. Es sind alle bauaufsichtlichen Auflagen zu befolgen und entsprechende Richtlinien (z.B. TRGS 519), Verordnungen (z.B. Gefahrstoffverordnung) und Gesetze (z.B. Bundesimmissionsschutzgesetz) zu berücksichtigen.

Hier finden Sie die für NRW gültige Asbestrichtlinie.

 

Nutzen Sie unsere Kompetenz

Wir kümmern uns um Ihr Asbest-Problem. Auch vor dem Kauf einer Immobilie macht es Sinn, Ihr neues Zuhause auf verdächtige Materialien zu untersuchen, um anschließend geeignete Maßnahmen für eine Asbest-Sanierung zu besprechen und einzuleiten.